Für die Werkstätten der Gewerbeschule Lübeck gelten folgende Regeln für die Arbeitskleidung:
Alle in der Werkstatt tätigen Auszubildenden und Schülerinnen und Schüler haben eine berufstypische Arbeitsoberbekleidung zu tragen. Dazu zählen:
- Kochjacke und Schürze
- Bistroschürze
- Laborkittel und Schutzbrille
- Sonstige Arbeitsbekleidung und Schutzausrüstung je nach Gefährdungsbeurteilung und ggf. Anweisung der Lehrkraft vor Ort.
Weitere für die Werkstätten geltende Anweisungen:
- Die Haare müssen vollständig von einer Kopfbedeckung (waschbar mind. 60°C) bedeckt oder zu einem Zopf frisiert sein.
- Es dürfen nur feste, geschlossene Schuhe ohne Absatz getragen werden.
- Die Bekleidung muss mindestens knielang sein. (Keine Jogging-Bekleidung)
- Schmuck und sonstige Gegenstände (aufgeklebte, lackierte usw. Fingernägel) dürfen nicht getragen werden. Alternativ sind Einweghandschuhe selbst mitzubringen und durchgehend zu tragen.
- Alle Verletzungen und Krankheiten sind vor Arbeitsbeginn der verantwortlichen Lehrkraft zu melden.
- Auszubildende und Schülerinnen und Schüler ohne vollständige Arbeitskleidung dürfen nicht am Fachpraxisunterricht teilnehmen.