Anweisung: Arbeitsbekleidung in den Werkstätten der Gewerbeschule Lübeck

Für die Werkstätten der Gewerbeschule Lübeck gelten folgende Regeln für die Arbeitskleidung:

 

Alle in der Werkstatt tätigen Auszubildenden und Schülerinnen und Schüler haben eine berufstypische Arbeitsoberbekleidung zu tragen. Dazu zählen:

  • Kochjacke und Schürze
  • Bistroschürze
  • Laborkittel und Schutzbrille
  • Sonstige Arbeitsbekleidung und Schutzausrüstung je nach Gefährdungsbeurteilung und ggf. Anweisung der Lehrkraft vor Ort.

 

Weitere für die Werkstätten geltende Anweisungen:

  • Die Haare müssen vollständig von einer Kopfbedeckung (waschbar mind. 60°C) bedeckt oder zu einem Zopf frisiert sein.
  • Es dürfen nur feste, geschlossene Schuhe ohne Absatz getragen werden.
  • Die Bekleidung muss mindestens knielang sein. (Keine Jogging-Bekleidung)
  • Schmuck und sonstige Gegenstände (aufgeklebte, lackierte usw. Fingernägel) dürfen nicht getragen werden. Alternativ sind Einweghandschuhe selbst mitzubringen und durchgehend zu tragen.
  • Alle Verletzungen und Krankheiten sind vor Arbeitsbeginn der verantwortlichen Lehrkraft zu melden.
  • Auszubildende und Schülerinnen und Schüler ohne vollständige Arbeitskleidung dürfen nicht am Fachpraxisunterricht teilnehmen.

 

 

 

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Anweisung: Arbeitsbekleidung in den Werkstätten der Gewerbeschule Lübeck
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Schulsekretariat

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag

07:00 -  15:15 Uhr

Freitag

07:00 - 13:30 Uhr

(in den Ferien abweichend)

Adresse

Gewerbeschule Lübeck

Berufliche Schule der Hansestadt Lübeck

Parade 2

23552 Lübeck

Tel: 0451 122 87100

E-Mail: gewerbeschule.luebeck@schule.landsh.de