Belehrung zum Infektionsschutz

In Schulen befinden sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum, wodurch sich unter Umständen Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten können. Das Infektionsschutzgesetz verfolgt den Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschn vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Daher gelten in Schulen besondere Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen.

 

Siehe auch: Hygieneplane/Hygieneregeln an der Gewerbeschule Lübeck

 

 

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Belehrung zum Umgang mit möglichen Infektionskrankheiten
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