Ich belehre Sie hiermit über die Pflicht zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften des Schulgesetzes (insbesondere § 30 SchulG) und der Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen (Datenschutzverordnung-Schule – SchulDSVO).
Darüber hinaus haben Sie die von mir im Zusammenhang mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Schülerinnen, Schüler und Eltern getroffenen organisatorischen Regelungen zu beachten. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass die elektronische Verarbeitung von personenbezogenen Daten mittels privater informationstechnischer Geräte nur durch Lehrkräfte und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SchulDSVO) mit meiner Genehmigung und unter Beachtung der Vorgaben der §§ 18 und 19 SchulDSVO zulässig ist.
Die Vorschriften sind z. B. im Internet der Landesregierung abrufbar (www.schleswig-holstein.de).
Praxishilfen stellt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz auf seiner Internetseite zur Verfügung (www.datenschutzzentrum.de/bildung). Dort sind die Rechtsvorschriften ebenfalls abrufbar.