Dem Unterzeichner / der hier zum Download angebotenen Einverständniserklärung ist bekannt, dass für Schüler:innen der Gewerbeschule Lübeck außerhalb des Schulgrundstücks bei privaten Besorgungen
weder Unfallversicherungsschutz im Rahmen von § 539 Abs. 1 Nr. 14 der Reichsversicherungsordnung noch Deckungsschutz für Haftungsschäden bei Inanspruchnahme durch Dritte besteht. Im Übrigen
gewährt der kommunale Schadenausgleich lediglich Leistungen für Unfallschäden im Rahmen bestimmter Höchstsätze.
Ferner ist dem Unterzeichner / der Unterzeichnerin bekannt, dass lt. Schulgesetz Schleswig-Holstein Abschnitt II § 4 ein Alkohol- und Rauchverbot im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände
besteht.
Damit minderjährige Schülerinnen und Schüler das Schulgelände während der gesamten Schulzeit, in den Pausen oder Freistunden verlassen dürfen, ist die folgende Einverständniserklärung von den Erziehungsberechtigten unterschrieben an die Klassenleitung zu geben.