Die Gewerbeschule Lübeck eröffnet seinen/ ihren Schülerinnen und Schülern die Nutzung des Internets im Rahmen des Unterrichtes, wenn die folgenden Regelungen anerkannt werden.
Ein Anspruch auf Zulassung zur Internetnutzung besteht nicht. Das freiwillige Angebot der Internet-Nutzungsmöglichkeit kann individuell oder generell durch die Schule eingeschränkt werden.
Die Regelungen gelten im Rahmen des Unterrichtes für befristet durch die Schule zur Nutzung überlassene Geräte; eine Nutzung des WLAN bzw. LAN durch private Geräte ist nicht vorgesehen und damit
nicht zulässig.
- Der Zugang zum Internet darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Die Nutzung des Zugangs ist ausschließlich auf Recherche- bzw. Darstellungszwecke für
schulische Zwecke begrenzt. Die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutzrecht, Urheberrecht und Strafrecht sind zu beachten. Insbesondere dürfen keine Urheberrechte an Filmen, Musikstücken o.Ä.
verletzt werden, z.B. durch die Nutzung von Internet- Tauschbörsen.
- Der Zugang zum pädagogischen Netz (incl. Internetzugang) ist nur personenbezogen mit zugehörigem Passwort möglich. Es ist untersagt, diese Daten Dritten
zugänglich zu machen; im Zweifelsfall haftet der registrierte Nutzer / die registrierte Nutzerin für unzulässige Aktivitäten Dritter bei der Nutzung seines/ihres Zugangs.
- Nutzungseinschränkungen durch das Vorhandensein von Filtersoftware, wie z.B. Jugendschutzfiltern, sind zu akzeptieren. Der Versuch, die technischen Filtersperren
zu umgehen, kann zum Entzug der Nutzungserlaubnis führen.
- Jeder Manipulationsversuch an der Netzstruktur wird durch die Gewerbeschule Nahrung und Gastronomie zur Anzeige gebracht.
- Die Nutzungsaktivitäten der Schülerinnen und Schüler werden, entsprechend den Vorgaben des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD),
personenbezogen protokolliert und gespeichert. Im Rahmen von Ermittlungsverfahren ist die Schule ggfs. verpflichtet, diese Daten den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen.
- Im Verdachtsfall werden die gespeicherten Protokolldaten ausgewertet. Die Auswertung erfolgt durch die von der Schulleitung schriftlich bestimmten Personen. Dabei
wird das Vier-Augen-Prinzip eingehalten. Die Auswertung der Protokolldaten wird schriftlich dokumentiert.