Die Dauer und die Lage der Sommerferien im allgemeinen und berufsbildenden Bereich sind durch Beschluss der Kultusministerkonferenz vorgegeben. Neben den Herbst-, Winter- und Sommerferien sowie den freien Zeiten rund um Weihnachten, Ostern und Pfingsten gibt es pro Schuljahr zusätzlich feststehende Ferientage.
Wann die Sommerferien stattfinden, beschließt die bundesweite Kultusministerkonferenz für alle Bundesländer weit im Voraus. Die anderen Ferientermine bestimmt das Land Schleswig-Holstein bzw. die Schulkonferenz der Gewerbeschule Lübeck. Daher kann es dazu kommen, dass ein normaler Ferientag an der Gewerbeschule ein Unterrichtstag ist und andersherum.
Zu welchen Zeiten an der Gewerbeschule Lübeck kein Unterricht sattfindet, können Sie aus dem Ferienkalender der Gewerbeschule entnehmen.