Die Schülervertretung ist die gewählte Vertretung der Schülerinnen und Schüler in der Klasse und in der Schule. Sie ist Teil der Schule und gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gemeinsamer Mitwirkung an den die Schule betreffenden Angelegenheiten.
Die Schülervertretung hat folgende Aufgaben:
· Wahrnehmung gemeinsamer Anliegen der Schülerinnen und Schüler gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter, den Lehrkräften, den Elternvertreterinnen und Elternvertretern und Schulaufsichtsbehörden,
· Wahrnehmung selbstgestellter kultureller, fachlicher, sozialer und sportlicher Aufgaben innerhalb des Schulbereichs und
· Mitwirkung an der Gestaltung des Schullebens.
Die grundsätzliche Aufgabe der Schülervertretung besteht also darin, das Mitspracherecht der Schülerinnen und Schüler umzusetzen. Das bedeutet, dass die Schülervertretung sich für die Interessen der Schülerinnen und Schüler einsetzt und diese gegenüber der Schulleitung einbringt. Konkret hat die Schülervertretung das Recht darauf, dass die Schulleitung jederzeit ein offenes Ohr für ihre Belange haben muss.
Diese Belange können Verbesserungsvorschläge zur Unterrichtsführung sein, Konflikte mit dem Lehrerkollegium oder organisatorische Probleme betreffen oder sich um beliebige andere Anliegen drehen. Die Schülervertretung sollte lediglich darauf achten, dass nicht jede Kleinigkeit direkt bei der Schulleitung vorgebracht wird. Viele Probleme lassen sich auch lösen, indem man direkt mit den Beteiligten spricht.
Eine weitere wesentliche Aufgabe der Schülervertretung ist es, AGs zu bilden und die Planung von Schulprojekten zu übernehmen. Sollte die Schülervertretung beispielsweise beschließen, Geld sammeln zu wollen für eine Verbesserung an der Schule sammeln, so kann sie ein Gremium zur Organisation eines Sponsorenlaufs oder eines Schulfestes ins Leben rufen.
Verbindungslehrkraft
Dennis Huthsfeldt
Tel: 0451-12287100
Fax.: 0451-12287190
Email: dennis.huthsfeldt@gewerbeschule-luebeck.de